Zulassung "Energiewirtschaft"

Teilnehmerzahl

Die maximale Teilnehmeranzahl beträgt 20 Personen. Der Kurs findet ab 8 Teilnehmenden statt.

 

Zulassungsvoraussetzungen

Um zum Kontaktstudium "Energiewirtschaft" zugelassen zu werden, sollten sie

  • einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss im Bereich Naturwissenschaften, Ingenieurwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Rechtswissenschaften oder Geistes- und Sozialwissenschaften an einer Universität, Fachhochschule oder Berufsakademie bzw. Dualen Hochschule oder an einer ausländischen Hochschule erlangt haben.
  • BewerberInnen, welche die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllen, können zugelassen werden, sofern sie Berufserfahrung im wirtschaftswissenschaftlichen, naturwissenschaftlichen oder technischen Bereich von mindestens vier Jahren vorweisen können. Die Qualifikation ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.

Die Zulassungen werden in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Bewerbungen ausgesprochen. Zugelassene BewerberInnen erhalten eine Anmeldebestätigung und einen Gebührenbescheid.