Zulassung "Erneuerbare Energien"

Teilnehmeranzahl

Die maximale Teilnehmeranzahl beträgt 20 Personen. Der Kurs findet ab 8 Teilnehmenden statt.

 

Zulassungsvoraussetzungen

Um zum Kontaktstudium "Erneuerbare Energien" zugelassen zu werden, sollten Sie entweder

Einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss im Bereich Naturwissenschaften, Ingenieurwissenschaften oder Wirtschaftswissenschaften an einer Universität, Fachhochschule oder Berufsakademie bzw. Dualen Hochschule oder an einer ausländischen Hochschule erlangt haben

oder

eine abgeschlossene Berufsausbildung mit nachfolgender Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren im Energiebereich Vorweisen können.

 

Bewerberinnen und Bewerber, welche die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllen, können in begründeten Ausnahmefällen zu dem Kontaktstudium "Erneuerbare Energien" zugelassen werden, sofern sie Berufserfahrung im naturwissenschaftlichen oder technischen Bereich von mindestens vier Jahren und Kenntnisse in Mathematik, Physik und Chemie mindestens auf dem Niveau der gymnasialen Oberstufe nachweisen. Die Qualifikation ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.

Bewerberinnen und Bewerber sollten Interesse am Lernen mit neuen Medien sowie grundlegende Kenntnisse im Umgang mit Computer und Internet mitbringen.

Die Zulassungen werden in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Bewerbungen ausgesprochen. Zugelassene Bewerberinnen und Bewerber erhalten eine Anmeldebestätigung und einen Gebührenbescheid.