Online-Prüfung unter Videoaufsicht
Online-Prüfung unter Videoaufsicht beschreibt ein Szenario wie digitale Prüfungen mit dem ILIAS-Testobjekt, zu deren Bearbeitung Studierende keine oder nur eingeschränkt Hilfsmittel nutzen dürfen, unter Videoaufsicht durchgeführt werden können.
Dabei bearbeiten Studierende in einem definierten Zeitraum über das ILIAS-Test-Objekt innerhalb weniger Stunden eine Prüfung online von zu Hause aus. Dabei kann eine Bandbreite an verschiedenen Aufgabenformaten eingesetzt werden, von Frei-und Lückentexten bis hin zu Antwort-Wahlverfahren. Je nach Aufgabentyp sind ggfls. automatisierte Auswertungen möglich. Zur Reduktion von Betrugsmöglichkeiten, in Form von Absprachen während der Prüfung oder Verwendung nicht zugelassener Hilfsmittel, wird Zoom für eine Videoaufsicht der zu Prüfenden eingesetzt. Diese Aufsicht wird ausschließlich live und durch KIT-Personal durchgeführt.
Ansprechperson am ZML
Thomas May
Tel.: +49 721 608-48208
E-Mail: may∂kit.edu
Studierende stellen dafür ein mobiles Endgerät (Smartphone) mit Zoom-Client und Kamera seitlich so auf, dass die Person und die Arbeitsumgebung während der Prüfung sichtbar sind. Im Bild sollte die Arbeitsfläche mit den zugelassenen Hilfsmitteln und Schreibwerkzeugen, der PC, der Kopf, sowie die Hände im Arbeitsbereich sichtbar sein. Der Bildschirminhalt des PC selbst sollte nicht sichtbar sein, andere Bereiche des Raums können abgedeckt werden.
Die Teilnahme an einer videoüberwachten Online-Prüfung außerhalb der Räumlichkeiten der Hochschule ist freiwillig, weshalb Sie als Prüfer:in eine termingleiche Präsenzalternative anbieten müssen, die auch in Form einer Online-Prüfung (also mit ILIAS) durchgeführt werden muss. Diese findet dann aber nicht remote unter Videobeaufsichtigung, sondern an einem Rechner auf dem Campus statt – kümmern Sie sich hier frühzeitig um eine entsprechend ausgestattete Räumlichkeit, wir empfehlen die Nutzung der Pool-Räume des SCC (weitere Infos siehe Checkliste).
Zudem ist verbindlich vorgeschrieben, dass Sie den Studierenden über eine Probe-Prüfung ermöglichen müssen, die technische und organisatorische Umsetzung auszuprobieren.
Die vom KIT bereitgestellten Umsetzungen entsprechen §§ 32 a, 32 b des LHG. Sie beachten in den wesentlichen Punkten die Empfehlungen des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) zum Datenschutz. Bei den beiden Szenarien schriftliche Prüfung unter Videoaufsicht ist ein Verfahren zur Identitätsfeststellung per „Hinterlegen einer digitalen Kopie des Studierendenausweises“ vorgesehen, das aus Sicht des KIT mit § 32 a LHG vereinbar ist. Sofern Sie die digitale Kopie des Studierendenausweises nicht hinterlegen möchten, ist Ihnen die vom LfDI empfohlene Identitätsfeststellung durch das Vorzeigen eines amtlichen Ausweisdokumentes weiterhin möglich.
Checklisten, Klickanleitungen und Vorlagen finden Sie gesammelt in einem Materialordner in ILIAS (Sie müssen in ILIAS angemeldet sein, um auf die Inhalte zugreifen zu können. Die Inhalte sind nur für Mitarbeiter:innen des KIT freigegeben).
Für das Szenario Online-Prüfung unter Videoaufsicht finden Sie dort:
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