Zulassung "Technikfolgenabschätzung und Energiewende"

Teilnehmerzahl

Die maximale Teilnehmeranzahl beträgt 20 Personen. Der Kurs findet ab 8 Teilnehmenden statt.

 

Zulassungsvoraussetzungen

  • Um zum Kontaktstudium "Technikfolgenabschätzung und Energiewende" sollten Sie einen berufsqualifizierender Hochschulabschluss im Bereich Naturwissenschaft, Ingenieurwissenschaft, Wirtschaftswissenschaft oder Geistes- und Sozialwissenschaft erworben haben.
  • Bewerberinnen und Bewerber, welche die erforderliche Voraussetzung nicht erfüllen, können in begründeten Ausnahmefällen zugelassen werden, sofern sie Berufserfahrung in der Energiebranche oder branchenaffinen Bereichen von mindestens vier Jahren vorweisen können und Erfahrung im wissenschaftlichen Arbeiten wie sie regelmäßig im Rahmen eines Hochschulstudiums erworben werden haben (d. h. Kenntnisse von methodisch-systematischen Vorgehensweisen, um die Ergebnisse einer Arbeit objektiv nachvollziehbar zu machen).

Die Zulassungen werden in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Bewerbungen ausgesprochen. Zugelassene BewerberInnen erhalten eine Anmeldebestätigung und einen Gebührenbescheid.