Folge 26: bwDigiRecht

Die Rechtsinformationsstelle bwDigiRecht, bestehend aus Elisabeth Lampart, Jana Knecht und Johannes Arnold, beschäftigt sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen digitaler Hochschullehre. Die am KIT koordinierte und von baden-württembergischen Hochschulen gemeinsam getragene Einrichtung bietet landesweit Unterstützung bei der praxisnahen Aufbereitung aktueller Rechtsfragen und der hochschulübergreifenden Entwicklung von Lösungen.   

bwDigiRecht ist die landesweite Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre. Wie sieht Ihre Arbeit konkret aus? Welche Akteur:innen oder Perspektiven bringen Sie zusammen, um zu tragfähigen Einschätzungen zu gelangen?

Die rechtlichen Fragestellungen zur Digitalisierung der Lehre erreichen »bwDigiRecht« unmittelbar aus der Hochschulpraxis. Wir haben hochschulartenübergreifende Gremien und Arbeitskreise eingerichtet, die verschiedene Akteur:innen und Perspektiven zusammenführen, insbesondere Vertretungen der Hochschulleitungen, Justiziariate und Rechtsabteilungen, Datenschutzstellen, Dezernate für Studium und Lehre, hochschul- und mediendidaktische Serviceeinrichtungen sowie weitere Fachabteilungen an den baden-württembergischen Hochschulen, die sich mit der Klärung rechtlicher Fragen befassen. Darüber hinaus stehen wir im engen Austausch mit Rechtsinformationsstellen anderer Bundesländer. Aus diesen Kreisen sammeln wir systematisch relevante Rechtsthemen, unter anderem über ein Online-Abstimmungstool. Darüber hinaus greifen wir Rückmeldungen und Diskussionen aus unseren Veranstaltungen auf.

Ausgerichtet auf die identifizierten Problemstellungen erarbeiten wir bedarfsgerechte Informationsangebote und Lösungsvorschläge. Wir erstellen Handreichungen und Gutachten, bieten zielgruppenspezifische Vorträge und Workshops an und führen öffentliche Veranstaltungen durch. Zusätzlich gibt unser Newsletter einen aktuellen Überblick relevanter Rechtsthemen der digitalen Lehre.

Unsere Einschätzungen beziehen die Gesetzgebung auf europäischer, Bundes- und Landesebene, die aktuelle Rechtssprechung, Fachdiskurse und Expertisen in unseren Netzwerken ein. Auf dieser Grundlage bereiten wir wiederkehrende Rechtsfragen praxisnah auf, zeigen konkrete Anwendungsszenarien und benennen auch Regelungslücken oder Weiterentwicklungsbedarfe. So sensibilisieren wir für eine rechtssichere digitale Lehre, bereiten komplexe Rechtsfragen verständlich auf und sorgen an Hochschulen für mehr Klarheit und Orientierung. 

Porträt einer lächelnden Frau mit braunem, gewelltem Haar in einem schwarzen Blazer.
Elisabeth Lampart ist die Koordinateurin bei bwDigiRecht

Welche Themen beschäftigen bwDigiRecht derzeit besonders und wo sehen Sie den größten Handlungsbedarf? Welche rechtlichen und ethischen Fragen werden Hochschulen Ihrer Einschätzung nach in den nächsten Jahren am stärksten beschäftigen?

Gerade im Prüfungsbereich zeigt sich, wie dringend Hochschulen hier handlungsfähig werden müssen: Ein erheblicher Teil der Universitäten hat bislang noch keine klaren Vorgaben zur Nutzung von KI in Prüfungen formuliert. Entsprechend groß ist der Bedarf, hochschulinterne Regelungen und Strategien im Prüfungswesen an den technischen Fortschritt anzupassen. Es geht dabei nicht nur um die Frage, ob und in welchem Umfang KI genutzt werden darf, sondern auch darum, wie Prüfungsleistungen künftig so gestaltet werden können, dass sie weiterhin aussagekräftig, fair und rechtssicher bleiben.

Ein weiteres zentrales Thema ist die Studiengangentwicklung. Hochschulen stehen vor der Aufgabe, KI-Kompetenzen fachübergreifend in Curricula zu integrieren und zugleich akademische Standards zu sichern. Dabei stellen sich rechtliche Fragen etwa zum Datenschutz, zum Urheberrecht und zur Verantwortlichkeit für KI-gestützte Inhalte, aber auch ethische Fragen nach Transparenz, Nachvollziehbarkeit und möglichen Benachteiligungen durch algorithmische Systeme.

Für die kommenden Jahre erwarten wir, dass Hochschulen sich besonders intensiv mit der Ausgestaltung verlässlicher Governance-Strukturen für KI befassen werden. Dazu gehören klare Zuständigkeiten, praktikable Richtlinien für Lehrende und Studierende sowie Verfahren, die sowohl Innovation ermöglichen als auch Risiken begrenzen. Der größte Handlungsbedarf liegt aus unserer Sicht deshalb darin, nicht nur auf einzelne technologische Entwicklungen zu reagieren, sondern vorausschauende, konsistente und hochschulweit tragfähige Regelungen zu schaffen. 

Viele Menschen verbinden Recht eher mit Grenzen und Verboten. Wo erleben Sie in Ihrer Arbeit bei bwDigiRecht, dass rechtliche Klarheit digitale Innovation an Hochschulen überhaupt erst ermöglicht?

Gerade in der digitalen Lehre erleben wir sehr deutlich, dass Rechtssicherheit Innovation nicht ausbremst, sondern oft erst ermöglicht. Wenn rechtliche Leitplanken verständlich gemacht werden – beispielsweise zu Transparenz, menschlicher Aufsicht oder zur Nutzung von Trainingsdaten – können Hochschulen neue digitale und KI-gestützte Formate erproben, ohne dauerhaft in einer Grauzone zu arbeiten. Recht zieht damit keine Grenzen, sondern schafft vor allem Planbarkeit und Verlässlichkeit. Und genau diese Planbarkeit ist häufig die Voraussetzung dafür, dass Innovationen an Hochschulen nicht nur punktuell ausprobiert, sondern auch nachhaltig umgesetzt und skaliert werden können.

Welche Anfrage oder Fragestellung aus der Praxis ist Ihnen besonders in Erinnerung geblieben – vielleicht, weil sie überraschend oder besonders komplex war?

Besonders in Erinnerung geblieben ist eine Anfrage zum geplanten Einsatz eines KI-gestützten Systems zur Unterstützung von Prüfungen und Lernprozessen an mehreren Hochschulen. Daran wurde sehr deutlich, wie viele rechtliche Fragen bei digitalen Innovationen gleichzeitig relevant werden können: Datenschutz, urheberrechtliche Aspekte bei den eingesetzten Lernmaterialien und hochschulrechtliche Vorgaben zur Prüfungsdurchführung. Besonders anspruchsvoll war die Einordnung, weil eine hochschulübergreifende Nutzung vorgesehen war und damit Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten nicht ohne Weiteres auf der Hand lagen. Solche Fälle zeigen gut, wie wichtig es ist, die relevanten Rechtsrahmen strukturiert und verständlich aufzubereiten, damit Hochschulen darauf aufbauend ihre eigenen, verantwortlichen Entscheidungen treffen können.

Was motiviert Sie persönlich daran, an der Schnittstelle von Recht, Digitalisierung und Hochschullehre zu arbeiten?

Uns motiviert besonders, praktische Anwendungsfälle der digitalen Hochschullehre vor dem Hintergrund rechtlicher Fragestellungen zu beleuchten und Lösungsansätze so aufzubereiten, dass sie im Praxisalltag der Hochschulen tatsächlich anschlussfähig werden. Spannend ist für uns, die Transformation digitaler Prozesse in der Hochschullehre unmittelbar mitzuerleben und zu sehen, wie dynamisch sich die Themen weiterentwickeln. Hinzu kommt die enge Zusammenarbeit und Vernetzung mit unterschiedlichen Akteur:innen und Einrichtungen. Gerade die verschiedenen Perspektiven aus Lehre, Verwaltung, Recht und Digitalisierung machen diese Arbeit besonders interessant und relevant.